Urteil des AG Oldenburg vom 18.11.2013 – Erstattung von Sachverständigenkosten bei Vorliegen der Erforderlichkeit

Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten hat sich an dem Begriff der Erforderlichkeit und daran zu orientieren, ob ein Unfallgeschädigter diese Kosten für erforderlich halten durfte. Bei Abweichung von 28,75 € ist schon der Grössenordnung nach ohnehin für einen Unfallgeschädigten eine Abweichung von der Erforderlichkeit nicht ersichtlich. Ein Sachverständiger ist bei seinen Abrechnungsmethoden frei, auch … Urteil des AG Oldenburg vom 18.11.2013 – Erstattung von Sachverständigenkosten bei Vorliegen der Erforderlichkeit weiterlesen